Stellungnahme zum Radweg zwischen Windschläg und Bohlsbach auf dem Spieriweg
Der ADFC Offenburg schlägt die Umwandlung des Spieriwegs zwischen Windschläg und Bohlsbach in eine Fahrradstrasse vor
Stellungnahme zum Radweg zwischen Windschläg und Bohlsbach auf dem Spieriweg
1. Die Lage
- Der Spieriweg soll von Autos nur Richtung Bohlsbach benutzt werden.
- Spieriweg /Wolfenstraße wird in beiden Richtungen als „Schleichweg“ benutzt
- Erfahrungsgemäß (d.h. unseren Beobachtungen und Erfahrungen) ist das Verkehrsaufkommen Bohlsbach->Windschläg recht hoch, tlw. mindestens genauso hoch, wie in der genehmigten Richtung. Dies scheint verschiedene Gründe zu haben:
o Es ist kürzer als Windschläger Straße/B3
o Es vermeidet zwei Ampeln
o Da die Windschläger Straße eine 30er Zone, verkehrsberuhigt und stark zugeparkt ist, ist der Spirieweg, in beide Richtungen, für viele schneller als die Windschläger Straße/B3 zu nutzen.
o Es scheint kaum Polizeikontrollen der Nutzung in die falsche Richtung zu geben.
Auch ist an der Ortseinfahrt Windschläg auf dem Spieriweg ist auf der Straße ein 30er Geschwindigkeitszeichen aufgebracht. Dies scheint anzudeuten dass regelwidriger Verkehr erwartet wird.
- Die Straße ist nicht breit genug für zwei Autos um sicher aneinander vorbeizufahren
- Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, es wird mit recht hoher Geschwindigkeit gefahren
- Der Spieriweg ist nicht durchgehend breit genug das ein Rad unter den neuen Abstandregeln überholt werden kann.
2. Gefahren für Radfahrende
- Hohe Geschwindigkeit des KFZ-Verkehrs
- Radfahrende werden von entgegenkommenden Autos zur Seite gedrängt.
Es wird ziemlich gefährlich:
o wenn zwei Autos in unterschiedlichen Richtungen fahren und gleichzeitig ein Fahrradfahrender unterwegs ist (wobei die Abstandsregeln völlig ignoriert werden)
o oder Bus und Radfahrende aneinander vorbeifahren- Radfahrende welche entlang der B3 Richtung Offenburg fahren, werden vor der Brücke in den Spieriweg (wo die Kurve anfängt 3/3.1) geführt.
o Es sieht so aus, als ob sie weiterhin auf einem Radweg sind
o Sie sind nicht in der Lage Autos, die regelwidrig nach Windschlag um die Kurve fahren, rechtzeitig zu sehen- In der Kurve bei der Brücke sehen legal fahrende Autofahrende und entgegenkommende Radfahrende (Richtung Windschläg) einander sehr schlecht
Offenburg
- Autofahrende welche aus Richtung Rammerweier über die Brücke (3) fahren und regelwidrig in den Spieriweg Richtung Windschlag einbiegen, haben Probleme diese fast 180° Kurve überhaupt zu fahren und Radfahrende aus Richtung Windschlag zu sehen. Radfahrende sehen die einbiegenden Autos ebenso wenig.
- An der Nordseite der Brücke (Ampel, 3.1) gibt es auch einen Radweg Richtung Rammersweier. Radfahrende sollen hier über die Straße fahren/gehen. Das ist relativ gefährlich. Deshalb wurde der Radweg außen an der Brücke in beide Richtungen auch freigegeben. Hier sind fremde Radfahrende irritiert. Einheimische radeln wahrscheinlich selten den inneren Weg.
Empfehlungen
Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit und des Radverkehrs könnte mit den folgenden Maßnahmen erreicht werden:
- Sperrung des Zuganges für Autos auf die Brücke zum Spieriweg, da es hier zu Konflikten mit Radfahrenden kommt die von der Brücke in den Radweg einbiegen wollen.
- Unterbindung/Kontrolle des Autoverkehrs in die falsche Richtung entlang des Spieriweges und auch von der Brücke in den Weg.
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h oder wenigstens 50km/h
- Der Bau eines neuen Radweges ist nicht zu empfehlen, da der Bau inkl. Planung lange dauert und jetzt eine Lösung gefunden werden sollte. Auch weil die Straße dann mehr (wohl auch in beide Richtungen) von Kfz-Verkehr genutzt wird, da die Radfahrenden „aus dem Weg“ sind. Dagegen spricht auch die weitere Versiegelung. Der Radweg als Zweirichtungsrad sollte mind. 2,4m breit sein. Und auch da es immer kreuzenden Radverkehr über den Spieriweg geben wird um auf den Radweg zu gelangen bzw. abzubiegen.
- Aufstellen des Schildes zur Sicherheit des Radverkehrs „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“
Favorit ist den Spieriweg in eine Fahrradstraße umzuwandeln
Begründung:
Neuregelung der StVO-Novelle seit April 2020:
Mindestabstand von 1,50m beim Überholen von Radfahrenden innerorts, zu Kindern und Räder mit Anhängern 2,00m.
Mindestabstand außerorts immer 2,00m zu Radfahrenden.
Auf dem Spieriweg mit tlw. nur 3,00 m Breite bleibt den Autofahrenden nur selten die Möglichkeit zum Überholen von Radfahrenden. Auch weil Radfahrende aus Sicherheitsgründen nicht ganz rechts am Rand fahren sollen.
Fahrradstraßen können dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder demnächst sein wird. Andere Fahrzeugarten können ausnahmsweise durch Zusatzschilder zugelassen werden. Auf Fahrradstraßen dürfen alle Fahrzeuge nur mit höchstens 30 km/h fahren, allerdings müssen Autofahrende ihre Geschwindigkeit noch weiter verringern und sich dem Fahrradverkehr anpassen wenn dies nötig ist. Zu zweit nebeneinander zu radeln ist auf Fahrradstraßen immer erlaubt. Radfahrende haben immer Vorrang.
Der Spieriweg wird als Schulweg genutzt! Und gerade Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Auch durch die Zunahme der Pedelecs, der Lastenräder und der Räder mit (Kinder)anhängern wird der Radverkehr auch auf dieser Straße zunehmen. Dadurch wird zu weiteren Konflikten mit dem Autoverkehr kommen.
Wenn der Spieriweg eine Fahrradstraße wird, wir der Radverkehrsanteil auf jeden Fall steigen, weil kleine und große Radfahrende sicher den Weg nutzen können.
Weitere Vorteile: Eine Fahrradstraße kann schnell und einfach ohne große Umbaumaßnahmen umgesetzt werden!