Wir teilen uns die Straße - Abstandsplakat-Aktion in Offenburg

Noch immer werden Radfahrende zu eng überholt.

Gemeinsame Plakataktion zum Mindestabstand mit Stadt Offenburg, Polizei BW-Offenburg und der Verkehrswacht

StVO § 5 Überholen
(4) … Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden
beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Verkehrsteilnehmende, die beim Vorbeifahren oder Überholen nicht den vorgeschriebenen Seitenabstand einhalten, müssen mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro rechnen. Bei Gefährdung oder einem Unfall aufgrund des nicht eingehaltenen Seitenabstands fallen ein Bußgeld von 80 bzw. 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

 

Noch immer werden Radfahrende zu eng überholt. Es werden Plakate in ganz Offenburg angebracht, die auf dem Mindestabstand hinweisen und:
Wir teilen uns die Straße!

 

an Schutzstreifen, z.B. Ortenberger Straße oder Rammersweierstraße

an Radfahrstreifen, z.B. Freiburger Straße

im Mischverkehr, z.B. Wilhelmstraße


https://offenburg.adfc.de/neuigkeit/abstandsplakat-aktion-in-offenburg

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