Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Offenburg

Konsequente Anwendung der Rechtslage durch die Straßenverkehrsbehörde Lahr

Dadurch wesentliche Verbesserungen für den Radverkehr, den Fußverkehr und die Schulweg-Sicherheit

Beim Radkongress 2025 in Heidelberg stellte die Stadt Lahr zahlreiche Verbesserungen im Straßenverkehr vor, die auf der gültigen Rechtslage beruhen  und die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Die Maßnahmen wurden von der Straßenverkehrsbörde Lahr im Tandem mit der Planungsabteilung Sicherheit für Rad-und Fußverkehrs geplant und durchgeführt.

Beispiele:

GEHWEGPARKEN

Bezug zum Radverkehr, § 2 Abs. 5 StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Geeignete Aufsichtspersonen über 16 Jahren dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg begleiten.

ABBAU ALLER UMLAUFSPERREN
Anwendungsbereiche: Straßen auf denen der Radverkehr ganz oder zeitweise die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist 

BEVORRECHTIGUNG DES RADVERKEHRS DURCH ÄNDERUNG DER VORFAHRTSREGELUNG 
Anwendungsbereiche: Straßen auf denen der Radverkehr ganz oder zeitweise die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist 

VERKEHRSVERSUCH WILLY-BRANDT-STRAßE 
Sperrung rechtsabiegen für Autofahrende - zum Schutz für den Schulweg!

Den vollständigen Vortrag mit allen Maßnahmen finden Sie im blauen Kasten rechts.

 

Kontext:

Der RadKONGRESS 2025: Rückenwind für den Radverkehr

rund 500 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis kamen am 9. und 10. Oktober 2025 in Heidelberg zum 3. RadKONGRESS Baden-Württemberg zusammen. Im Mittelpunkt stand das neue Umsetzungsprogramm zur RadSTRATEGIE 2025–2030, das den Weg für die nächsten fünf Jahre weist. Es wurde zusammen mit 100 Stakeholdern entwickelt und legt den Fokus auf die Umsetzungsbeschleunigung bei der Radverkehrsförderung.

Zudem präsentierte das Land die neuen Qualitätsstandards und Musterlösungen Radverkehr und verlieh den Landespreis Radinfrastruktur. Grund zum Feiern gab es auch für zwölf AGFK-Kommunen: Sie wurden für das Erreichen der Qualitätsstufe in der Rad- und Fußverkehrsförderung ausgezeichnet.  

Alle Infos zum Kongress und alle Vorträge:https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radkongress/radkongress-2025

Die neue Radstrategie des Landes BW:  

https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radstrategie-des-landes-baden-wuerttemberg/umsetzungsprogramm-2025-2030


https://offenburg.adfc.de/neuigkeit/vorbildlich-strassenverkehrsbehoerde-in-lahr-anwendung-der-neuen-rechtslage

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